Ausschreibung Projekt "Ignition"

An alle Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in Deutschland

Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung in ihrem Fachgebiet schreibt die Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin (DGLRM e.V.)

6.000,- Euro

zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrtmedizin sowie verwandten Gebieten aus.

Die Mittel werden unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:

  1. Bei der Arbeit darf es sich nicht um Projekte handeln, die vorrangig zum Zwecke einer Dissertation durchgeführt werden. Fördermittel aus anderen Quellen sind für die Entscheidung zur Förderung nicht relevant, dürfen aber nicht vollständig kostendeckend sein und müssen offengelegt werden.
  2. Anträge auf Förderung müssen bis zum 31.03.2012 an die

    Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin - Vorstand -
    c/o Dr. Jörg Hedtmann
    Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
    Geschäftsbereich Prävention
    Ottenser Hauptstr. 54
    22765 Hamburg

    eingereicht werden. Der Antrag steht auf der Internetseite der DGLRM (s. unten) zur Verfügung. Er muss den Titel des geplanten Forschungsprojektes, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein darf, das aussagekräftige Studiendesign, den Namen, die Adresse und die Unterschrift des Projektleiters/der Projektleiterin sowie des Institutsleiters/der Institutsleiterin enthalten.

  3. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin wird eine wissenschaftliche Jury einsetzen, deren Mitglieder nicht gleichzeitig Antragsteller sein dürfen und die bis zum 31.06.2012 über die Förderanträge entscheiden wird. Soweit die Jury nicht zu einer Entscheidung gelangen kann, entscheidet der Vorstand der DGLRM mit Stimmenmehrheit.
  4. Gefördert werden maximal vier eingereichte Vorhaben. Aus jedem Hochschulinstitut/ jeder wissenschaftlichen Einrichtung kann jedoch nur maximal eine Arbeit berücksichtigt werden. Die DGLRM behält sich vor, bei einer unzureichenden Anzahl förderungswürdiger Arbeiten die o. g. Summe nicht vollständig auszuzahlen.
  5. Die Jury entscheidet, ob dem Antrag auf Förderung stattgegeben wird und in welcher Höhe. Die Mindestförderungssumme pro eingereichtem Antrag beträgt 1000,- Euro, die Höchstförderung 3.000,- Euro. Die Gesamtförderung für alle Anträge kann die oben genannte Ausschreibungssumme nicht überschreiten. Die Auszahlung erfolgt an das antragstellende Institut. Eine Mitteilung über die Förderung geht an den/die gemäß Nr. 2 mitzeichnenden Projektleiter/Projektleiterin bzw. Institutsleiter/ Institutsleiterin. Mit der Annahme der Förderungssumme erklärt sich der Projektleiter/die Projektleiterin bereit, nach Abschluss der Arbeit im Rahmen einer Jahrestagung der DGLRM über die Ergebnisse seiner/ihrer Arbeit zu berichten. Hierfür wird die DGLRM Reisekosten innerhalb Deutschlands und Anmeldegebühren tragen. Ein Honorar wird nicht fällig.
  6. Die Entscheidung der Jury, ersatzweise des Vorstandes, ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle eingereichten Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nur den Mitgliedern der Jury und des DGLRM Vorstandes bekannt und nur zum Zwecke dieser Ausschreibung verwendet. Die Titel und Autoren/Autorinnen der geförderten Arbeiten sollen in Medien der DGLRM veröffentlicht werden.

Fragen zu diesem Förderprojekt beantwortet Herr Dr. Jörg Hedtmann (+49-40-39801900)

Anhänge:
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