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Erfolg für die Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“

Bekanntlich ist die Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“ gemäß der Luftverkehrszulassungsordnung eine der Voraussetzungen für die Zulassung als AME Klasse 1 durch das Luftfahrtbundesamt.  

Dafür war – neben der 180-stündigen Kurs-Weiterbildung – eine 6-monatige Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Flugmedizin notwendig.

Diese Weiterbildungszeit war in der Praxis kaum darstellbar, da z.B. im AMC Frankfurt nur bereits zugelassene Fliegerärzte arbeiten und am Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe nur militärische Kolleginnen und Kollegen weitergebildet werden können.

Prof. Dr. Uwe Stüben hat daher im Jahr 2008/2009 für den Bereich der Hessischen Landesärztekammer eine Modellweiterbildungszeit am AMC Frankfurt angeboten, an welcher acht Kollegen über die Dauer eines Jahres vierzehntäglich an einer nachmittäglichen praxisorientierten Weiterbildung teilnahmen.

Diese 26 Weiterbildungsnachmittage wurden im Sinne der halbjährigen Weiterbildungszeit durch die Hessische Landesärztekammer anerkannt.

Damit war ein – wenn auch aufwendiger – Weiterbildungsgang gefunden, der für alle Interessierten nach einer Prüfung zur Zuerkennung der Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“ führen kann (sofern diese Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin/Innere Medizin oder Arbeitsmedizin sind).

Eine vergleichbare Weiterbildung hat auch das Flugmedizinische Institut/AMC Fürstenfeldbruck der Bayerischen Ärztekammer vorgeschlagen.

Nachdem es zwischenzeitlich Anzeichen gab, dass die Weiterbildungskommission der Bundesärztekammer unter Vorsitz des Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer diesen Vorschlägen nicht folgen wollte, brachte ein Delegierter der Hessischen Landesärztekammer auf intensives Betreiben von Prof. Dr. Uwe Stüben – in Abstimmung mit der DGLRM – einen Beschlussantrag an den Deutschen Ärztetag ein, welcher die Weiterbildungsinhalte für die „Flugmedizin“ in unserem Sinne regeln sollte.

Dieser Antrag wurde als einer von drei unter „TOP III“ (Muster-) Weiterbildungs-ordnung ohne Änderung wie eingebracht beschlossen.

Die entsprechende Ergänzung bei den zu absolvierenden Weiterbildungsinhalten ist dabei:

„Abweichend davon wird anstelle der 6-monatigen Weiterbildung in Flugmedizin ein über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßig absolviertes, alle zwei Wochen stattfindendes kollegiales Gespräch unter der Verantwortung des Leiters eines vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten flugmedizinischen Zentrums als abweichende, aber gleichwertige Weiterbildung anerkannt“.

Es wird nun Aufgabe der Flugmedizinischen Zentren sein eine solche Weiterbildung anzubieten und durchzuführen.

 

Anschrift

DGLRM e.V., Niels Adams, Postfach 420465, 50898 Köln

geschaeftsstelle[at]dglrm.de

 

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