Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!
Die bevorstehende Jahrestagung unserer Gesellschaft in Wiesbaden am 27. und 28. August hat erneut eine herausragende Bedeutung.
Das wissenschaftliche Programm ist breit gefächert, sorgsam ausgewählt, die Themen werden von renommierten Fachleuten vorgetragen, alle wesentlichen Institutionen und Institute der Luft- und Raumfahrtmedizin werden beteiligt sein. Dem tragen auch die Hessische Landesärztekammer und vor allem das Luftfahrt-Bundesamt mit wertvollen und nicht kleinlich bemessenen Fortbildungspunkten Rechnung.
Es wird Gelegenheit und Zeit zum Gespräch und zum Austausch von Informationen sein, der Charakter unserer Tagung ist familiär geprägt, aber selbstverständlich offen für Interessenten aus allen Bereichen. Neue Mitglieder sind hochwillkommen, lernen Sie unsere Gesellschaft sowohl fachlich als auch gesellig kennen. Nutzen Sie die Mitgliederversammlung um einen Überblick über unsere Arbeit zu bekommen, beteiligen sie sich mit Ihrer Expertise und Ihren Ideen. Wir zählen auf Sie und wir benötigen Sie.
Die bevorstehende Wahl des neuen Vorstandes kann und soll Zeichen setzen, die Gesellschaft muss sich den modernen Herausforderungen an unser Fachgebiet stellen, sie muss ihr Fachwissen – auch mediengerecht gestaltet – darbieten, sie muss Antworten geben. All dieses ist ohne Ihre tätige Mitwirkung und Unterstützung nicht erfolgreich möglich.
Wir konnten es – nicht zuletzt mit dem persönlichen Einsatz von Prof. Dr. Uwe Stüben – erreichen, dass der Deutsche Ärztetag eine Änderung der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Weiterbildungsordnung angenommen hat, welche die Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“ nicht nur in ihrem Bestand sichert, sondern deren Umsetzung in der Praxis nun auch möglich macht. Der seitherige Hinderungsgrund einer halbjährigen Weiterbildungszeit bei einem dazu Ermächtigten wurde dahingehend modifiziert, dass ersatzweise auch eine „curriculare“ nachmittägliche, im 2-Wochenrhythmus über 1 Jahr laufende Weiterbildung an einer geeigneten und dafür zugelassenen Einrichtung (z. B. einem AMC) anerkannt wird. Somit ist die ZusatzWeiterbildung wieder durchführbar, wie die „Modellweiterbildung“ der Ärztekammer Hessen am AMC Frankfurt es im letzten Jahr nachgewiesen hat.
Wie Sie wissen, ist eine Petition mit breiter Unterstützung in den Deutschen Bundestag gebracht worden um die sog. „68-er Regelung“ d. h. Aufgaben der AME-Tätigkeit mit Erreichen des 68-sten Lebensjahres aufzuheben.
Diese Regelung ist einmalig in Europa, sie entbehrt jeder sachlichen und fachlichen Grundlage und wird mit Übernahme der Verantwortung durch die EASA entfallen. Solange wollen wir natürlich nicht warten. Es gibt nun sehr positive Signale, ich gehe davon aus, dass wir bei der Jahrestagung näheres verkünden können.
Abschließend darf ich noch unserem Sekretär Dr. Jochen Hinkelbein – nach erfolgreicher Antrittsvorlesung am Universitätsklinikum in Mannheim – zum Privatdozenten gratulieren.
Herzliche Grüße
Ihr
Oberstarzt a.D. Dr. Klaus Kimmich