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Bericht über die Delegiertenkonferenz der AWMF am 14.11.2020

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) ist der deutsche Dachverband der Fachgesellschaften der Medizin. Seit 1995 koordiniert die AWMF die Entwicklung von medizinischen Leitlinien für Diagnostik und Therapie durch die einzelnen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in D.

Derzeit sind 182 wissenschaftliche Fachgesellschaften mit zusammen rund 280.000 Mitglieder vertreten. Der Verband wurde am 10. November 1962 in Frankfurt a.M. von 16 Fachgesellschaften gegründet, er ist als gemeinnützig anerkannt (Förderung der Wissenschaft), die DGLRM ist seit 2015 Mitglied. Die AWMF wird fast ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge ihrer Fachgesellschaften finanziert (die Gesellschaft zahlt 2,50 € pro Mitglied/Jahr). Für ihre Dienstleistungen im Rahmen des Onkologischen Leitlinienprogramms erhält die AWMF Zuwendungen ihres OL-Partners Deutsche Krebshilfe und dem Aufwand entsprechende Zahlungen von den einzelnen Fachgesellschaften (Zweckbetrieb). Als gemeinnütziger Verein kann die AWMF auch Spenden entgegennehmen und dafür Spendenbescheinigungen ausstellen. Schwerpunkte der AG sind die Ärztlichen Leitlinien für Diagnostik und Therapie, die Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Medizin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fächer, die Klassifikationssysteme in der Medizin (z. B. ICD, OPS) und die Versorgung mit wissenschaftlicher Literatur (Bibliotheken, wissenschaftliche Zeitschriften).

2 mal im Jahr wird eine Delegiertenkonferenz durchgeführt (im Mai und November), die Präsidenten der aufgenommenen Fachgesellschaften sind Delegierte und Stimmberechtigte der Konferenzen.

Die Frühjahrskonferenz 2020 ist wegen der Pandemie ausgefallen, am 14.11.2020 fand die Delegiertenkonferenz erstmals online statt, maximal 137 Delegierte hatten sich eingeloggt. Als amtierender Präsident der DGLRM e.V. habe ich als stimmberechtiger Delegierter an der Konferenz teilgnommen.

Ab Januar 2005 werden nur noch Leitlinien ins AWMF-Register aufgenommen, die der AWMF vor Beginn ihrer Erarbeitung in einem strukturierten Anmeldeverfahren gemeldet worden sind.

Die bei der AWMF als geplant oder in Entwicklung befindlich angemeldeten Leitlinien von Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften werden nach der Systematik der AWMF-Register-Nummern (der jeweils federführenden Fachgesellschaft zugeordnet) aufgelistet.

Derzeit sind 293 S1-Leitlinien, 293 S2- und 193 S3-Leitlinien gelistet.

Es gibt eine Leitlinie der DGLRM e.V.: „182/001 – S2e-Leitlinie: In-flight Cardiopulmonary Resuscitation during Commercial Air Transport, aktueller Stand: 08/2016“.

Was sind „Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften: „Sie sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.:

S1-Leitlinie: Sie fasst Handlungsempfehlungen von Expertinnen und Experten zusammen. Das Wissen wird aber nicht systematisch zusammengetragen und bewertet. S1-Leitlinien sind daher nur wenig verlässlich.

S2k-Leitlinie: Sie wird von einer für das jeweilige Fachgebiet repräsentativen Kommission erstellt, die Empfehlungen werden nach einer strukturierten Konsensfindung gegeben. Da auch hier das Wissen nicht systematisch gesammelt und bewertet wird, ist die Grundlage für die Empfehlungen ebenfalls nicht sehr verlässlich.

S2e-Leitlinie: Hier trägt die Leitlinien-Kommission das Wissen aus unterschiedlichen Quellen systematisch zusammen. Bei unterschiedlichen Auffassungen gibt es jedoch keine strukturierte Konsensfindung.

S3-Leitlinie: Nur diese Leitlinienform erfüllt alle der folgenden Anforderungen: Die Kommission ist repräsentativ besetzt, das Wissen wird systematisch gesammelt und bewertet. Und es gibt ein geregeltes Verfahren, um bei verschiedenen Einschätzungen innerhalb der Kommission zu einer einheitlichen Empfehlung zu kommen. S3-Leitlinien sind am verlässlichsten, aber auch am aufwendigsten zu erstellen: Die Entwicklung kann mehrere Jahre dauern. Ergänzend zu S3-Leitlinien werden normalerweise auch Patienten-Leitlinien erstellt.

Die Konferenz begann mit der Begrüßung durch den Präsidenten (Prof. Dr. med. Rolf Kreienberg, seit 2015 Präsident), Feststellung der Beschlußfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung, des Protokolls der letzten Sitzung vom 09.11.2019, der Bericht des Präsidenten, der Bericht des Schatzmeisters und die Entlastung des Vorstandes, das sind die üblichen und notwendigen Proceduren einer Mitgliederversammlung.

Anschließend wurde der Antrag auf Aufnahme der Dt. Gesellschaft für Hirnstimulation in der Psychiatrie e.V., München, eine junge und kleine Fachgesellschaft, diskutiert und abgestimmt. Für die Aufnahme ist eine Zustimmung von 75% der anwesenden Delegierten erforderlich, es hat für die Fachgesellschaft nicht gereicht.

Interessant und spannend waren die Fachvorträge der AWMF und die Gastvorträge: „Digitalisierung des Leitlinienwissens“ (Prof. Dr. med. Ina B. Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement), Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Die erweiterte Rolle der Fachgesellschaften“ (Prof. Dr. Bernhard Wörmann, Medizinische Leiter der DGHO), „Neue Indikatoren der medizinischen Forschungsleistung: Aktuelle Befunde des QuaMedFo-Projekts“ (Prof. Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen, Universitätsmedizin Göttingen), „Neue kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung“ (Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein), „Umsetzung DVG – Leitlinienfinanzierung“ (Prof. Dr. med. Ina B. Kopp), „Aktueller Stand zur Approbationsordnung“ (Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Universitätsmedizin Mannheim) und „Zukünftige Gestaltung von Jahreskongressen“ (Professor Dr. med. Peter Falkai, LMU München).

Die Bedeutung der AWMF zeigt sich auch, dass diese Mitglied des neu berufenen „Nationalen Pandemierates“ der Bundesregierung ist.

Mein persönliches Fazit, es ist nicht leicht, für „kleine“ Fachgesellschaften Mitglied in der AWMF zu werden, die Mitgliedschaft in der AWMF ist ein Qualitätsmerkmal einer Fachgesellschaft, die Nutzung der AWMF-Leitlinien ist unverzichtbar für eine wissenschaftlich-fundierte ärztliche Tätigkeit, die AWMF hat Einfluß auf die gesundheitspolitischen Entscheidungen der Bundesrepublik.

Die Delegiertenkonferenzen 2021 sollen am 08.05. und 06.11. stattfinden.

Dr. med. Torsten M. Pippig, Delegierter und Teilnehmer

 

Anschrift

DGLRM e.V., Niels Adams, Postfach 420465, 50898 Köln

geschaeftsstelle[at]dglrm.de

 

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